Tourismusverband Erzgebirge e.V.
Adam-Ries-Straße 16
09456 Annaberg-Buchholz

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Reisebedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf von Produkten über den Onlineshop des Tourismusverband Erzgebirge e.V.

 

 § 1      Allgemeines/Geltungsbereich

(1)  Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Tourismusverband Erzgebirge e.V. (folgend: TVE/Verkäufer), Adam-Ries-Straße 16, D-09456 Annaberg-Buchholz, Tel.: +49 3733 / 188000, Fax: +49 3733 / 1880020, Email:info@erzgebirge-tourismus.deund dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs- und Bestellbedingungen (Geschäftsbedingungen).

(2)  Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

(a) Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen, § 14 BGB.

(b) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(3)  Für Unternehmer gilt: Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge, es sei denn es werden ausdrücklich abweichende Vertragsbedingungen vereinbart.

(4)  Entgegenstehende oder von den nachfolgenden Regelungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der TVE nicht an, es sei denn, diese hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der TVE in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Insoweit gelten die vorliegenden Bedingungen.

(5)  Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 2      Vertragsabschluss

(1)  Ihr Vertragspartner ist der Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, D-09456 Annaberg-Buchholz, Tel.: +49 3733 188000, Fax: +49 3733 1880020, Email:info@erzgebirge-tourismus.de.

(2)  Der Käufer kann aus dem Sortiment des Verkäufers auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „kaufen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen und über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich die Waren erwerben zu wollen.

(3)  Der Verkäufer schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Auftragsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem Verkäufer nochmals aufgeführt werden, die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

(4)  Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch den Anbieter zustande. Diese kann elektronisch oder in schriftlicher Form erfolgen. Diese Nachricht erhält der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 2 Werktage nachdem die Bestellung bei dem Verkäufer eingegangen ist.

(5)  Der Vertragstext wird durch den Verkäufer gespeichert und auf Wunsch des Kunden zugesandt.

(6)  Die in der Warenpräsentation enthaltenen Bilder der Produkte sind lediglich Beispielbilder, die sich in Farbton und Beschriftung von der Originalware unterscheiden können. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Maßgeblich sind insoweit die Produktbeschreibungen.

 

§ 3      Preise/Versandkosten

(1)  Für die Verträge gelten die am Tage der Bestellung/Auftragserteilung gültigen und vereinbarten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern der Käufer/Kunde nicht von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit ist. Versandkosten und Verpackungskosten werden gesondert berechnet und ausgewiesen.

(2)  Die entsprechenden Versandkosten (Hinsendekosten) werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.

(3)  Bei der Ausübung des Widerrufsrechts hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

(4)  Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung bleiben von Abs. 2 und 3 unberührt.

 

§ 4      Lieferzeiten / Lieferfristen /Warenverfügbarkeit

(1)   Die Versendung der bestellten Ware wird nach Zahlungseingang in der Regel innerhalb von 2 Werktagen erfolgen.

(2)   Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Verkäufer dem Kunden dies unverzüglich mit.

(3)   Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Falle auch der Verkäufer berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

(4)   Hierbei sind eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.

 

§ 5      Versand und Gefahrenübergang

(1)   Die Gefahr geht im Falle der Versendung auch bei zufälligem Untergang oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes erst mit Übergabe an den Kunde auf diesen über. Für Unternehmer gilt diese Bestimmung nicht. Hier gilt Gefahrenübergang ab Übergabe an das Transportunternehmen.

(2)  Versandverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Umständen, auf welche der Verkäufer keinen Einfluss hat - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - führen nicht zu einem Lieferverzug des TVE. Dieser ist berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

§ 6      Zahlung des Kaufpreises

(1)  Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Überweisung) falls nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung durch Banküberweisung an den Verkäufer vorzunehmen.

(3) Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4)  Werden dem Verkäufer Gebühren in Rechnung gestellt, welche der Kunde zu vertreten hat, behält sich der TVE vor, dem Kunden anfallende Gebühren in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden in dieser Höhe überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

 

§ 7      Gewährleistung und Haftung

(1)  Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2)  Die Gewährleistungsrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten i. S. d. §§ 377, 378 HGB nachgekommen ist.

(3)  Der Verkäufer haftet mit Ausnahme für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden. Die Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des TVE.

(4)  Wesentliche Vertragspflichten, sogenannte Kardinalspflichten, sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Die Haftung wegen Verletzung dieser Pflichten - soweit lediglich leichte Fahrlässigkeit vorliegt - ist bei Sachschäden ebenfalls beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen, wie den vertragsgegenständlichen Leistungen, typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

(5)  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 8      Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung durch den Besteller verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Verkäufers.

 

§ 9      Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand; der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers zugleich Erfüllungsort.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtstandbestimmungen.

 

§ 10   Anwendbares Recht

Für alle Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Reisevermittlung durch den TVE

 

§ 1      Allgemeines/Geltungsbereich

(1)  Ihr Vertragspartner ist der Tourismusverband Erzgebirge e.V., Adam-Ries-Straße 16, D-9456 Annaberg-Buchholz, Tel.: +49 3733 188000, Fax: +49 3733 1880020, Email:info@erzgebirge-tourismus.de(folgend: Buchungsservice/TVE).

(2)  Der Buchungsservice vermittelt Hotelzimmer (eingeschlossen sind Übernachtungsleistungen in Pensionen, Gasthöfen und dergleichen) und Ferienunterkünfte in Privatzimmern entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen bei der Vermittlung von Übernachtungsleistungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden. Der TVE schuldet dem Kunden die ordnungsgemäße und sorgfältige Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst. Unsere Angaben zur vermittelten Leistung basieren auf den Angaben des jeweiligen Vertragspartners und stellen keine eigenen Zusicherungen oder Garantien dar. Für die Buchung und Abwicklung der genannten Angebote gelten die nachfolgenden Bedingungen.

 

§ 2      Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

(1)  Der Vermittlungsauftrag des Kunden, eine touristische Leistung oder eine Beförderung für den Kunden verbindlich bei dem jeweiligen Leistungsträger zu buchen, kann schriftlich, mündlich, per Fax an den Buchungsservice erfolgen. Des Weiteren kann der Kunde die gewünschte Leistung auf der Website des TVE über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig buchen“ oder „kaufen“, „bestellen“ gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vermittlungsvertrages über touristische Leistungen ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen und über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Die Bestellung ist außerdem ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit dem Leistungserbringer der touristischen Leistung.

(2)  Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(3)  Der TVE sendet daraufhin dem Kunden eine automatische Buchungsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Durch die Buchungsbestätigung kommt ein bindender Vertag über touristische Leistungen zustande, der im Auftrag des touristischen Leistungserbringers erfolgt.

(4)  Die Zahlung erfolgt direkt beim Leistungserbringer.

(5)  Vertragssprache ist deutsch.

 

§ 3      Leistungen und Preise

(1)   Die angegebenen Preise sind verbindliche Endpreise pro Zimmer. Sie schließen, soweit in der Preistabelle nicht anders angegeben, im Regelfall alle Nebenkosten außer der Kurtaxe ein.

(2)  Die möglichen Zahlungsvarianten (z.B. Kreditkarte, Lastschrift, Zahlung auf Rechnung) sind für alle buchbaren Reisen und Leistungen aufgeführt und können variieren. Zur Zahlung beachten Sie bitte die Angaben des Vertragspartners, dort können Sie auch ersehen, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist.

(3)   Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen Bestätigung, die in jedem Fall der Schriftform bedarf, verbindlich.

 

§ 4      Rücktritt 

(1)  Bei einem Rücktritt von einer verbindlichen Buchung oder Nichtinanspruchnahme von gebuchten Leistungen hat der Beherbergungsbetrieb grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die volle Vergütung, abzüglich der Aufwendungen, die ihm infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen erspart bleiben.

(2)  Die Erklärung zum Reiserücktritt muss schriftlich an die buchende Stelle des Buchungsservice Sachsen erfolgen.

(3)  Folgende Gebühren gelten bei Rücktritt von einer verbindlichen Buchung:

a) Stornierung von Beherbergungsleistungen durch den Gast:

Für Buchungen von Beherbergungsleistungen, die nicht über Reisebüros/Reiseveranstalter, sondern die Buchungsstellen vorgenommen werden, gelten grundsätzlich für den Gast folgende Stornierungsgebühren lt. Nr. 4 der Empfehlungen des DEHOGA zur Stornierung von Beherbergungsleistungen:

i. 80% des Übernachtungspreises bei Übernachtung oder Übernachtung/Frühstück als gebuchte Leistung
ii. 60% des Übernachtungspreises bei Halb- oder Vollpension als gebuchte Leistung

Die Stornierungsgebühren sind grundsätzlich vom Gast zu leisten, sofern dem nicht im Einzelfall die geltende Rechtsprechung entgegensteht, d.h. eine Weitervermietung der stornierten Zimmer ohne weitere oder gesonderte finanzielle und/oder personelle Aufwendungen des Beherbergungsbetriebes möglich ist. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein geringerer Schaden, als in den Stornierungsgebühren angegeben, entstanden ist.

b) Stornierung von Beherbergungsleistungen durch den Gast beim Reisebüro/Reiseveranstalter:

Die Stornofristen und -gebühren bei Rücktritt des Gastes / Reisenden gegenüber dem Reisebüro /Reiseveranstalter sind Bestandteil der Vertragsgestaltung zwischen Reisebüro /Reiseveranstalter und Gast /Reisendem.

c) Stornierung von Beherbergungsleistungen/Hotelreservierungsverträgen durch Reiseveranstalter/Reisebüros:

i. Stornierungsfristen und -gebühren bei Stornierung von Hotelreservierungsverträgen (Beherbergungsleistungen) durch Reisebüros/Reiseveranstalter gegenüber dem Beherbergungsbetrieb können ausdrücklich individuell vereinbart werden (Rücktrittsrecht bzw. Rücktrittsvorbehalt).

ii. Ist eine solche Vereinbarung nicht geschlossen, beträgt die Frist, innerhalb der Reservierungsverträge kostenfrei durch den Reiseveranstalter bzw. das buchende Reisebüro storniert werden können, drei Wochen bei Hotelreservierungsverträgen (Beherbergungsleistungen) und vier Wochen bei Sonderveranstaltungen (Beherbergungsleistungen und darüber hinausgehende, nicht zum Standardangebot gehörende Leistungen des Beherbergungsbetriebes).

Stornierungen nach Ablauf der in 3 c ii genannten Fristen begründen die unter 3 a) genannten Stornierungsgebühren für Reiseveranstalter bzw. Reisebüros, sofern nicht ausdrücklich andere Stornierungsgebühren zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurden. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Fristen ist der Eingang des Stornierungsschreibens des Reiseveranstalters bzw. Reisebüros beim Beherbergungsbetrieb.

(4)  Der Buchungsservice Sachsen empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.  

 

§ 5      Haftung

Da der Buchungsservice nur vermittelt, kann die Haftung nur für eventuelle eigene Fehler bei der Vermittlung übernommen werden, ansonsten ist der jeweilige Beherbergungsbetrieb unmittelbar haftungspflichtig.

 

§ 6      Gewährleistung/Reklamationen

Soweit Leistungsstörungen auftreten, ist der Leistungsträger zunächst der Ansprechpartner des Reisenden. Wird der Leistungsstörung nicht abgeholfen, so verständigen Sie bitte die buchende Stelle des Buchungsservice.

III. Reisebedingungen des Veranstalters von Pauschalangebote

für Buchungen ab dem 01.07.2018

Diese nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter  Buchungsservice Tourismusverband Erzgebirge e.V. nachstehend „TVE“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages.  

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von TVE und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von TVE für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von TVE vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TVE vor, an das TVE für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit TVE bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist TVE die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c) Die von TVE gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornokosten (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von TVE erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang).Mit der Buchung bietet der Kunde TVE den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch TVE zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TVE dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

c) Unterbreitet TVE, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von TVE angegebenen Form und Frist annimmt. In  diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei TVE zu Stande. TVE wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von TVE erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von TVE im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde TVE den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. TVE ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von TVE beim Kunden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. TVE wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4.
TVE weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.  

2. Bezahlung

2.1.
TVE und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. 
Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, TVE in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl TVE zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist TVE berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.  

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1.
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von TVE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind TVE vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.
TVE ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3.
Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TVE gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten[1]. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von TVE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte TVE für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.  

4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. TVE behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern TVE den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann TVE den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann TVE vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann TVE vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TVE verteuert hat

4.4. 
TVE ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für TVE führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von TVE zu erstatten. TVE darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die TVE tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. TVE hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5.
Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von TVE gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von TVE gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.  

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TVE unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TVE den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TVE eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TVE unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3.
TVE hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:                  

Tage vor Anreise:
10% bis 31. Tag                
30% bis 21. Tag                
60% bis 11.Tag                
80% bis Anreisetag                
80% am Anreisetag                

5.4.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, TVE nachzuweisen, dass TVE überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von TVE geforderte Entschädigungspauschale.

5.5.
Der TVE behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit TVE nachweist, dass TVE wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TVE verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6.
Ist TVE infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung Zahlung zu leisten.

5.7.
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von TVE durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie TVE 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.  

6. Umbuchungen

6.1.
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil TVE keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann TVE bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 15,00 € pro betroffenen Reisenden.

6.2.
Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.  

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

7.1. TVE kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von TVE beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein

b) TVE hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

c) TVE ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von TVE später als 5 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig

7.2. 
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.      

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen §     

8.1.
TVE kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von TVE nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von TVE beruht.

8.2.
Kündigt TVE, so behält TVE den Anspruch auf den Reisepreis; TVE muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die TVE aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.  

9. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

9.1. Reiseunterlagen                
Der Kunde hat TVE oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von TVE mitgeteilten Frist erhält.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit TVE infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von TVE vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von TVE vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an TVE unter der mitgeteilten Kontaktstelle von TVE zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von TVE bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von TVE ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung               
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er TVE zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von TVE verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.  

10. Beschränkung der Haftung


10.1.
Die vertragliche Haftung von TVE für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2.
TVE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TVE sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.                
TVE haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von TVE ursächlich geworden ist.  

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche
nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber TVE geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.  

12. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. 

TVE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass TVE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für TVE verpflichtend würde, informiert TVE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TVE weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

12.2. 
Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und TVE die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können TVE ausschließlich an deren Sitz verklagen.

12.3.
Für Klagen von TVE gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TVE vereinbart.                 

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018

Reiseveranstalter ist: Tourismusverband Erzgebirge e.V. Geschäftsführerin: Ines Hanisch-Lupaschko, Amtsgericht Chemnitz VR 4227, Adam-Ries-Str. 16, 09456 Annaberg Buchholz, Tel. +49 (0) 3733 188 00-0, Fax +49 (0) 3733 188 00-20, info@erzgbirge-tourismus.de, Stand dieser Fassung: Juni 2018    

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